Starnberger Landrat verteilt 12.000 Euro an Nachbarschaftshilfen und soziale Träger
Zum Jahresende erhalten zwölf soziale Einrichtungen im Landkreis Starnberg insgesamt 12.000 Euro. Die Mittel setzen sich aus einer Erbschaftszuwendung in Höhe von 10.000 Euro zusammen, die die Stadt Starnberg an die örtliche Sozialkasse auszahlte, sowie einer Aufstockung von 2.000 Euro aus persönlichen Verfügungsmitteln des Landrats Stefan Frey.
Herkunft und Entscheidungsweg
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hatte am 29. September beschlossen, die aus einem Testament stammende Erbschaft an das Landratsamt auszuzahlen. Das Landratsamt durfte über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel im Landkreis entscheiden. Landrat Stefan Frey entschied sich für eine gezielte Förderung sozialer Einrichtungen.
Empfänger und Verwendungszwecke
Gefördert werden insgesamt zwölf Einrichtungen, darunter mehrere Nachbarschaftshilfen. Frey hob die Bedeutung des Ehrenamts hervor und betonte die Rolle der Helferinnen und Helfer: „Unsere Ehrenamtlichen leisten in Nachbarschaftshilfen und sozialen Einrichtungen tagtäglich Großartiges für das Gemeinwohl. Sie unterstützen viele Senioren und hilfebedürftige Menschen in unserem Landkreis“, sagte er.
Barbara Maier Steiger, Leiterin der Herrschinger Insel, zeigte sich dankbar für die Unterstützung. Sie erklärte, die Mittel könnten für zahlreiche kleinere Projekte und Angebote eingesetzt werden, die unmittelbar Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort zugutekommen.
Spenderwille und Signal der Solidarität
Dem Erblasser sei es ein besonderes Anliegen gewesen, soziale Projekte zu fördern. Mit der Auszahlung der Erbschaft und der darauf folgenden Verteilung an lokale Einrichtungen setzten Stadt und Landkreis nach eigenen Angaben ein Zeichen der Solidarität.
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