Kreistag Starnberg bestätigt fünf Stellvertreter für Landrat Frey

Kreistag Starnberg bestätigt fünf Stellvertreter für Landrat Frey
Kreistag Starnberg bestätigt fünf Stellvertreter für Landrat Frey | Bild: © Landratsamt Starnberg

Der neu gewählte Kreistag von Starnberg trat am 11. Mai zur konstituierenden Sitzung zusammen. Zu den zentralen Entscheidungen gehörten die Vereidigungen der Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Wahl des stellvertretenden Landrats und die Bestimmung weiterer Stellvertreter. Landrat Stefan Frey schlug Georg Scheitz als stellvertretenden Landrat sowie Manfred Walter, Marlene Greinwald, Martina Neubauer und Britta Hundesrügge als weitere Stellvertreter vor. Alle Kandidaten erhielten die Zustimmung des Gremiums.

Personalentscheidungen und Begründung

Frey erklärte, er freue sich über die Unterstützung durch fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Mit ihnen verbinde ihn nach seinen Angaben eine langjährige und vertrauensvolle kommunalpolitische Zusammenarbeit. Angesichts der Vielzahl repräsentativer Termine sei eine Arbeitsteilung erforderlich, daher sei er für die personelle Verstärkung dankbar. Er wertete die Besetzung als Zeichen einer vernünftigen Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg.

Umfangreiche Tagesordnung und Gremienbesetzungen

Die Tagesordnung der ersten Sitzung umfasste 27 Punkte. Neben den Vereidigungen standen die Bildung und Besetzung von Ausschüssen sowie die Benennung von Aufsichtsräten und Vertretern in Verbänden, Gesellschaften und Kommunalunternehmen an. Dazu gehören unter anderem die Gesellschaft für Wirtschafts und Tourismusentwicklung, die Starnberger Kliniken, die Klima3 Energieagentur, das Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft AWISTA, der Verband Wohnen sowie Zweckverbände und Gremien für Schulen, Rettungsdienst, Feuerwehralarmierung, Tierkörperbeseitigung, Sparkasse und Erholungsflächen.

Zusammensetzung des Kreistags

Der Kreistag besteht wie in der vergangenen Wahlperiode aus 60 Mitgliedern zuzüglich des Landrats als Vorsitzendem. Dies entspricht der Landkreisordnung für Landkreise mit einer Einwohnerzahl zwischen 75 000 und 150 000. Nach dem Wahlergebnis verteilen sich die Sitze auf die Parteien wie folgt: 24 für die CSU, 13 für Bündnis 90 Die Grünen, sechs für die Freien Wähler, jeweils fünf für SPD und AfD, vier für die FDP, zwei für Die Linke und eine Vertreterin der ÖDP.

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