Landratsamt richtet Winterruhezone um die Roseninsel ein

Landratsamt richtet Winterruhezone um die Roseninsel ein
Landratsamt richtet Winterruhezone um die Roseninsel ein | Bild: © Landratsamt Starnberg

Das Landratsamt Starnberg hat eine Winterruhezone rund um die Roseninsel im Starnberger See angeordnet. Die Schutzzone gilt im Winterhalbjahr vom 1. November bis 31. März und ist mit gelben Bojen und Hinweisschildern markiert. Ziel ist es, die Rast- und Überwinterungsplätze der Wasservögel sowie die sie umgebenden Lebensräume zu schützen.

Warum die Schutzmaßnahme?

Der Freizeitdruck auf dem Starnberger See nimmt nach Angaben des Landratsamts zu, nicht nur in den Sommermonaten. Aufgrund zunehmender milder Winter werde der See verstärkt auch außerhalb der Hauptsaison von Wassersportlern genutzt, was zu Störungen der sich um die Roseninsel sammelnden Wasservögel führe. Die Roseninselbucht verfügt über ausgedehnte Flachwasserzonen, die als Nahrungs- und Rückzugsgebiet dienen. In der Bucht können sich im Winter bis zu 8.000 Vögel versammeln.

Der See ist darüber hinaus international geschützt: Er ist als Special Protection Area (europäisches Vogelschutzgebiet), FFH-Gebiet und Ramsar-Gebiet ausgewiesen. Die Behörden begründen die Maßnahme damit, dass die Fluchtdistanz sensibler Zugvögel mehrere hundert Meter betragen kann und der Schutz daher einen Puffer um die Kernbereiche der Flachwasserzonen erfordert.

Umfang und Verbote der Winterruhezone

Die ausgewiesene Fläche umfasst nach Behördenangaben rund 120 Hektar. Im Zeitraum vom 1. November bis 31. März ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten untersagt. Ebenfalls verboten sind Tauchen, Baden und das Ausüben von Eissportarten innerhalb der markierten Zone. Die Verordnung ist mit Kartendarstellung unter www.lk-starnberg.de/winterruhezone einsehbar; weitere Hintergrundinformationen finden sich auf www.lk-starnberg.de/PlusHotspotRuhe.

Entscheidungsprozess und Folgen für Nutzende

Die Untere Wasserbehörde am Landratsamt Starnberg hat die „Winterruhezonen-Verordnung Roseninsel“ in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern erlassen. Häfen, Vereine, Verbände und Gemeinden waren demnach in das Verfahren eingebunden. Zuvor beruhten Ruheregelungen auf einer freiwilligen Vereinbarung mit Wassersportvereinen.

Lena Grüllmayer von der Unteren Wasserbehörde erklärte, dass die freiwilligen Absprachen mit Vereinen gut funktioniert hätten, diese Regelung jedoch nicht alle Seenutzenden erreiche. Mit der nun erlassenen Verordnung gebe es erstmals ein verbindliches Regelwerk, nach dem Verstöße geahndet werden könnten.

Die Behörden betonen, die Verordnung strebe einen Interessenausgleich an zwischen den Erfordernissen des Naturschutzes und der Freizeit- und Sportnutzung des Sees. Konkrete Kontrollen oder Sanktionen wurden in der Pressemitteilung nicht detailliert beschrieben.

Quelle anzeigen